Allgemeine Geschäftsbedingungen der HE-HagEnergy GmbH
für den Verkauf von Elektroinstallationen und den damit verbundenen Leistungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten zwischen der HE-HagEnergy GmbH, Woltorfer Str. 77C, 31224
Peine, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der HRN 208330 und dem
jeweiligen Vertragspartner im Hinblick auf den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen, die den Verkauf
einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen/ Ladestationen zum Gegenstand haben. Für Werkverträge gelten
die AGB entsprechend.
1.2. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen (inklusive Auskünfte und Beratungen) erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGBs.
2. Bestellvorgang, Vertragserklärungen, Vertragsinhalt und Verbraucherinformation
2.1. Mit Darstellung und Bewerbung von Waren und Dienstleistungen im Rahmen des Internetangebots gibt die
HE-HagEnergy GmbH kein bindendes Angebot zum Verkauf auf bestimmte Waren und Dienstleistungen ab.
An individuell ausgearbeitete Angebote ist die HE-HagEnergy GmbH längstens 14 Tage gebunden.
2.2. Der Bestellvorgang unterteilt sich in insgesamt drei Prozessschritte.
2.2.1. Im ersten Schritt gibt der Kunde schriftlich, persönlich, per Telefon oder Online die Auskunft zur
Planung und Preiskalkulation seiner Anlage an die HE-HagEnergy GmbH weiter.
2.2.2. Diese Informationen werden geprüft und im Anschluss, wenn notwendig, mit dem Kunden ein
persönlicher Vorort-Termin vereinbart. In diesem Termin werden die technischen Voraussetzungen
und die Konfiguration zur Installation der Anlage mit Komponenten geprüft.
2.2.3. Der Kunde bestätigt das Angebot schriftlich gegenüber der HE-HagEnergy GmbH. Dieser Teilprozess
stellt die Annahme des Angebotes dar und begründet einen Kaufvertrag im Sinne dieser AGB.
2.3. Jegliche Angaben der HE-HagEnergy GmbH bezüglich der Lieferungen und / oder Leistungen (z. B.
technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des Internetangebotes der HE-HagEnergy GmbH
generierten Veröffentlichungen (technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine
garantierten Beschaffungsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich.
2.4. Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des an
dem vom Kunden gewählten Installationsort örtlich zuständigen Stromnetzanbieters erfolgen, sind zulässig.
Ebenso zulässig sind Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten an dem vom Kunden gewählten
Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie der Ersatz von Komponenten der Anlage
durch gleichwertige Komponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglichen vorgesehenen
Zweck nicht beeinträchtigt wird. Die HE-HagEnergy GmbH schuldet nicht die Klärung steuerlicher und / oder
rechtlicher Fragen.
2.5. Die HE-HagEnergy GmbH ist berechtigt, Lieferungen und / oder Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte
ausführen zu lassen.
2.6. Die Mitarbeiter der HE-HagEnergy GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
2.7. Verstrichene, verschmierte oder mit Pappdocken versehene Dachziegel werden von der Montage
ausgeschlossen. Die entstandenen Gerüstkosten sowie Anfahrtskosten werden dem Kunden in Rechnung
gestellt.
2.8. Ausfallkosten durch kurzfristige Kundenabsage:
Für Montagetermine, die vom Auftraggeber weniger als 72 Stunden vor Baubeginn abgesagt werden,
können Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden, wenn durch die Absage ein finanzieller Schaden
entstanden ist.
Die Ausfallkosten betragen 25% des Auftragsvolumens.
2.9. Folgende Punkte sind die Bedingung für das Stellen von bauseitigen Gerüsten durch den Auftraggeber für
die notwendigen Dacharbeiten:
2.8.1. Eine Absprache zur Einhaltung der Vorgaben der HE-HagEnergy GmbH muss durch den
Auftraggeber 14 Tage im Vorfeld stattfinden
2.8.2. Die Gerüstmaterialien müssen eine bauaufsichtliche Zulassung vorweisen
2.8.3. Das Gerüst muss nach der DGUV Information 201-011 durch den Auftraggeber errichtet sein, alle
Unternormen/ DIN Normen sind einzuhalten
2.8.4. Das Gerüst muss gegen Umfallen gesichert sein (Verankerung oder Stützen)
2.8.5. Die Abnahme muss durch eine befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
erfolgen. Ein Freigabeschein muss am Gerüstaufgang vorhanden sein
Sollte das Bauvorhaben aufgrund eines mangelhaften oder nicht ausreichenden Gerüstes nicht zustande
kommen, werden wir dem Auftraggeber gegenüber entsprechende Ausfallkosten geltend machen. Die
Ausfallkosten betragen 25% des Auftragsvolumens. Damit dies vermieden werden kann, bitten wir Sie, uns
14 Tage vor dem Beginn unserer Baumaßnahme Fotos des Gerüstes zukommen zu lassen, damit wir es
bewerten können.
3. Termine, Lieferzeiten und Annahmeverzug
3.1. Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, beginnen vereinbarte Lieferfristen mit dem Tag
der Auftrags- bzw. der Vertragsbestätigung durch die HE-HagEnergy GmbH.
3.2. Voraussetzungen der Einhaltung der Lieferzeiten ist jeweils die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden
übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und
gegebenenfalls die Leistung vereinbarter Sicherheiten.
3.3. Sofern und solange sich der Kunde mit einer Vertragspflicht ganz oder teilweise in Verzug befindet oder
schuldhaft seine Mitwirkungspflicht verletzt, ist die HE-HagEnergy GmbH berechtigt, die Leistungen bis zur
Beendigung des Verzuges auszusetzen. Sämtliche Fristen und Termine, die für die Lieferungen und
Leistungen der HE-HagEnergy GmbH maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem die HE-
HagEnergy GmbH die Leistungen danach berechtigterweise ausgesetzt hatten.
3.4. Kommt der Kunde mit der Annahme einer von der HE-HagEnergy GmbH zu erbringenden Lieferung oder
Leistung in Annahmeverzug, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen
Untergangs auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug des Kunden ist die HE-HagEnergy GmbH nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
4. Zahlungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden
4.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise
ausgewiesen sind.
4.2. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch eine Vorab-Überweisung des Kunden oder per
Lastschrifteinzug. Die HE-HagEnergy GmbH behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei der
Wahl der Zahlungsart durch Vorab-Überweisung nennt die HE-HagEnergy GmbH die Bankverbindung in der
Auftragsbestätigung.
4.3. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu
begleichen.
4.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die HE-HagEnergy GmbH berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistungen
auszuführen, soweit nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen auf eine nicht nur
unwesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden geschlossen werden kann.
4.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4.6. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist die HE-HagEnergy GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.7. Die HE-HagEnergy GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu ändern, wenn nach
Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Preisänderungen ihrer Zulieferer, eintreten. Der Umfang der Preisänderungen ist auf die Kostensenkung
oder Kostenerhöhung begrenzt. Dies wird die HE-HagEnergy GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.8. Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung trägt der Kunde, sofern nicht anderweitige
Vereinbarungen in Schriftform getroffen wurden. Die HE-HagEnergy GmbH ist berechtigt, die Versandart
und den Versandweg nach handelsüblicher Sorgfalt auszuwählen.
5. Montage der Photovoltaikanlage/ Ladestation und Genehmigungen
5.1. Soweit zur Erbringung der vonseiten der HE-HagEnergy GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen
erforderlich, gewährt der Kunde der HE-HagEnergy GmbH und seinen Beauftragten den ungehinderten
Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen mit entsprechendem Gerät (LKW, Kran, Hubwagen,
Arbeitsbühnen etc.), wo die Photovoltaikanlage oder Ladestation und ihre Nebeneinrichtungen
(Wechselrichter, Solarstromspeicher etc.) zu installieren sind.
5.2. Für die Verzögerung aufgrund von Beschränkungen / Behinderungen beim Zugang zum Installationsort ist
nicht die HE-HagEnergy GmbH, sondern der Kunde selbst verantwortlich. Sämtliche Fristen und Termine,
die für die Lieferungen und Leistungen von der HE-HagEnergy GmbH maßgeblich sind, verlängern sich um
den Zeitraum, in dem die HE-HagEnergy GmbH aufgrund der Zugangsbeschränkungen in der
Leistungserbringung beeinträchtigt war.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder bei der HE-HagEnergy GmbH oder ihrer
Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, z. B. durch Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik,
Aussperrungen, behördlichen Eingriffen usw., die die HE-HagEnergy GmbH ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindert, eine Lieferfrist einzuhalten, verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum
der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.
5.4. Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung der Photovoltaikanlage/ Ladestation und
dazugehöriger Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss und Betrieb der Anlage erforderlichen
Genehmigungen, Zustimmungen und Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller beim
Stromnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen ist ausschließlich
Aufgabe des Kunden, es sein denn, es wurde Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6. Entsorgung von Altgeräten
6.1. Für die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Geräte (Photovoltaikanlagen, Wechselrichter,
Batteriespeicher) ist allein der jeweilige Kunde verantwortlich. Er allein hat etwaige damit verbundene
Kosten zu tragen.
6.2. Im Einzelfall kann, gegen Entrichtung einer Verwertungsgebühr, eine Rücknahme und Entsorgung durch die
HE-HagEnergy GmbH erfolgen. Solche Services werden individuell gestaltet und bedürfen einer
gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
6.3. Für die Entsorgung der Altanlage (Heizungsanlage Gasbetrieben und Heizungsanlage Ölbetrieben), die in
Verbindung mit der Förderung des KfW Programms mit der Zuschuss Nr.458 stehen, übernimmt die HE-
HagEnergy die Entsorgung der Altanlage und erbringt einen Nachweis der fachgerechten Entsorgung.
6.4. Die HE- HagEnergy übernimmt nicht die Entsorgung der Heizöltanks. Dies muss von einem spezialisierten
Fachbetrieb durchgeführt werden.
7. Berechnungen und Kalkulationen
Soweit durch die HE-HagEnergy GmbH oder innerhalb eines von der HE-HagEnergy GmbH betriebenen
Internetangebots die Anfertigung finanzieller Berechnungen und Prognosen, Berechnungen des
Stromvertrages von Photovoltaikanlagen und / oder sonstige Ertragsberechnungen und / oder
Berechnungen zur Stromeinsparung (Photovoltaikkalkulationen) angeboten oder erstellt werden, gelten
folgende Bestimmungen:
Photovoltaikkalkulationen stellen lediglich Beispielrechnungen dar, die keine Verbindlichkeit haben. Es sei
denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die HE-HagEnergy GmbH haftet nicht für
die Richtigkeit der Photovoltaikkalkulationen, ebenso wenig für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in
den Photovoltaikkalkulation enthaltenen Angaben. Die Photovoltaikkalkulationen stellen ferner keine
Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei der Verbraucher jede natürliche
Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
8.2. Im Falle der Ausübung des Widerrufrechts trägt der Kunde nach näherer Maßgabe des Inhalts der
nachfolgenden Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung.
8.3. Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die wiedergegeben sind in folgender Widerrufsbelehrung:
– Widerrufsbelehrung –
8.4. Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HagEnergy GmbH, Woltorfer Str. 77C, 31224 Peine,
Telefon 05171 4579970, E-Mail info@hagenergy.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der
Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8.5. Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere
Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichteten, an uns zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie
müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur
Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit
ihnen zurückzuführen ist. Sie tragen die Kosten für die Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen
auch die unmittelbaren Kosten nicht-paketversandfähiger Waren in Höhe von 200,00 €.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
9. Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz
9.1. Die HE-HagEnergy GmbH ist bis zur Fertigstellung der Anlage berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
der Kunde keine positive Netzeinspeisungszusage vorlegen kann oder berechtigte Zweifel daran bestehen,
dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen wird.
9.2. Berechtigte Zweifel i. S. v. Ziffer 1 liegen insbesondere dann vor, wenn
9.2.1. der Kunde einen Insolvenzantrag stellt, ein Dritter im Hinblick auf den Kunden einen zulässigen und
begründeten Insolvenzantrag stellt, ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden eröffnet wurde oder
die Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; oder
9.2.2. zum Kunden eine negative Auskunft der Creditreform mit folgenden Punkten vorliegt: erfolglose
Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattliche Versicherung zum Vermögen,
Restschuldbefreiung oder einem Rating zwischen 350 und 600 Punkten; oder
9.2.3. der Kunde eine fällige Zahlung an die HE-HagEnergy GmbH nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem
jeweiligen Fälligkeitsdatum geleistet hat.
9.3. Hat die HE-HagEnergy GmbH berechtigte Zweifel i. S. v. Ziffer 1, teilt die HE-HagEnergy GmbH dies dem
Kunden ohne schuldhaftes Zögern mit. Zahlt der Kunde daraufhin den vollen noch offenen Betrag binnen
sieben Kalendertagen vorbehaltslos per Vorkasse, sind die berechtigten Zweifel widerlegt und der HE-
HagEnergy GmbH steht aus diesem Grund kein Rücktrittsrecht zu.
9.4. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie
auch bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geltend machen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein
Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach
auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für sämtliche Ansprüche
gegen die HE-HagEnergy GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei
außervertraglicher sowie vertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung – eine
Verjährungsfrist von einem Jahr. Die abweichend geregelten Verjährungsfristen für Sachmängel bleiben
von den Regelungen dieser Ziffer 4 unberührt.
9.5. Sämtliche in dieser AGB niedergelegten Haftungsausschlüsse gelten nicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger
Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schädigung anderer Rechtsgüter sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
10. Eigentum, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
10.1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Photovoltaikanlage/
Ladestation und ihrer Komponenten (Module, Wechselrichter, Solarstromspeicher, Kabel etc.) geht mit
deren jeweiliger Übergabe an den Kunden auf diesen über.
10.2. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung behält sich die HE-HagEnergy GmbH das
Eigentum an der Photovoltaikanlage/ Ladestation und ihren Bestandteilen, insbesondere an den in der
Photovoltaikanlage verbauten bzw. zu verbauenden Modulen und Wechselrichtern, vor
(Eigentumsvorbehalt).
10.3. Soweit die Photovoltaikanlage/ Ladestation während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem
Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht wird, so geschieht dies
i. S. v. § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck; dieser endet mit Beendigung des
Eigentumsvorbehalts.
10.4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an der Photovoltaikanlage/ Ladestation oder Teilen
hiervon ist es dem Kunden untersagt, die Photovoltaikanlage/ Ladestation ganz oder teilweise zu
Verpfänden oder an Dritte zu veräußern oder diese sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten. Bei
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter wird der Kunde auf das
Vorbehaltseigentum an der Photovoltaikanlage/ Ladestation hinweisen und die HE-HagEnergy GmbH
unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
10.5. Übersteigt der Wert aller der HE-HagEnergy GmbH zustehenden Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt
etc.) die Höhe der damit gesicherten Ansprüche, wird die HE-HagEnergy GmbH auf Verlangen des Kunden
insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
10.6. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die HE-HagEnergy GmbH vorbehaltlich aller sonstigen Rechte
befugt, insoweit die Photovoltaikanlage/ Ladestation zu demontieren und zurückzunehmen und zu diesem
Zweck das Grundstück des Kunden zu betreten. Die HE-HagEnergy GmbH ist berechtigt, zurückgenommene
Vorbehaltsware zur Tilgung der gesicherten Forderung zu verwenden. Für die Rücknahme der
Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 4 ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sein denn, die
gesetzlichen Regelungen über Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
(§§ 499 – 504 BGB) finden Anwendung.
11. Haftung für Mängel und Mängelansprüche des Kunden
11.1. Grundsätzlich teilt der Kunde das Vorliegen eines Mangels der HE-HagEnergy GmbH schriftlich und
rechtzeitig mit. Das Vorliegen eines Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
11.1.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst
das Recht, von der HE-HagEnergy GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine
Neulieferung oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die HE-HagEnergy GmbH nach
eigenem Ermessen.
11.1.2. Darüber hinaus hat die HE-HagEnergy GmbH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs
eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und
innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch diese wiederholte Nacherfüllung
fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu
mindern.
11.1.3. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur
Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Er hat den eingetragenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach schriftlich nachzuweisen. Gleiches
gilt für vergebliche Aufwendungen.
11.1.4. Die Photovoltaikanlage/ Ladestation und ihre technischen Komponenten (Module, Wechselrichter,
Solarstromspeicher etc.) unterliegen einer technisch bedingten sowie einer natürlichen und
altersbedingten Abnutzung, wodurch es zu Leistungsverlusten kommen kann (Degradation). Die
Degradation, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung von Herstellervorgaben
und Betriebsanweisungen stellen keinen Mangel der Photovoltaikanlage/ Ladestation dar und sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
11.1.5. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er
Veränderungen an den Komponenten der Photovoltaikanlage/ Ladestation vorgenommen hat oder
durch Dritte hat vornehmen lassen; es sei denn, die HE-HagEnergy GmbH hat schriftlich zugestimmt
oder der Kunde weist nach, dass die vom Kunden gemeldeten Mängel nicht auf vorgenommenen
Änderungen zurückzuführen sind.
11.2. Zusätzlich und unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gegen die HE-HagEnergy GmbH gewähren
Hersteller von Solarmodulen und Wechselrichtern eine Garantie gemäß Ihren jeweiligen
Herstellerbedingungen (Herstellergarantie). Eine Haftung von der HE-HagEnergy GmbH für die
Herstellergarantien und die sich daraus ergebenden Ansprüche ist ausgeschlossen.
12. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
Unbeschadet der Bestimmungen über die Haftung für Mängel gem. § 10 sowie in diesen AGB getroffener
spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von der HE-HagEnergy GmbH folgendes: Der
Kunde hat der HE-HagEnergy GmbH zur Beseitigung einer Pflichtverletzung stets eine angemessene
Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche zwei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem
Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
13. Datenschutz und Einwilligung
13.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. der
Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden
ist: HE-HagEnergy GmbH, Woltorfer Str. 77C, 31224 Peine, Telefon: 05171 4579970, E-Mail:
info@hagenergy.de
13.2. Der / Die Datenschutzbeauftragte der HE-HagEnergy GmbH steht dem Kunden für Fragen zur Verarbeitung
seiner personenbezogenen Daten unter info@hagenergy.de zur Verfügung.
13.3. Die HE-HagEnergy GmbH verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten des
Kunden (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Allgemeine Daten (z. B. Hauseigentum,
Anzahl der Personen im Haushalt, Jahresstromkosten und -verbrauch), Angaben zu Solaranlagen, Angaben
zum Haus (z. B. Dachfotos, Zählerschrank, Ziegelart, Dach Art), Abrechnungsdaten (z. B.
Bankverbindungsdaten), Daten zum Zahlungsverhalten.
13.4. Die HE-HagEnergy GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zu den folgenden Zwecken
und auf folgenden Rechtsgrundlagen:
13.4.1. Erfüllung (inklusive Abrechnung) des Kaufvertrages und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
auf Anfrage des Kunden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
13.4.2. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf
Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.
13.4.3. Direktwerbung und Marktforschung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Verarbeitungen
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung
berechtigter Interessen der HE-HagEnergy GmbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen
oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener
Daten erfordern, überwiegen.
13.4.4. Soweit der Kunde der HE-HagEnergy GmbH eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener
Daten zur Telefonwerbung erteilt hat, verarbeitet die HE-HagEnergy GmbH personenbezogene Daten
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Eine Einwilligung zur Telefonwerbung kann der Kunde
jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen.
13.4.5. Die HE-HagEnergy GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in
denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität. Dazu arbeitet die
HE-HagEnergy GmbH mit der Creditreform Braunschweig Göttingen Bruns & Harland GmbH & Co. KG
zusammen, von der sie die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermittelt die HE-
HagEnergy GmbH den Namen und die Kontaktdaten des Kunden an die Creditreform Braunschweig
Göttingen Bruns & Harland GmbH & Co. KG. Die Informationen gemäß Art. 14 der EU-Datenschutz-
Grundverordnung zu der bei der Creditreform Braunschweig Göttingen Bruns & Harland GmbH & Co.
KG stattfindenden Datenverarbeitung findet der Kunde unter:
www.creditreform.de/braunschweig/datenschutz.
13.5. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die HE-HagEnergy GmbH grundsätzlich
keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollte die HE-HagEnergy GmbH dieses
Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden diese den Kunden hierüber gesondert informieren. Die HE-
HagEnergy GmbH verarbeitet die Kundendaten teilweise automatisiert mit dem Ziel, bestimmte
persönliche Aspekte zu bewerten (sog. „Profiling“ gemäß Art. 4 Nr. 4 DSGVO). Profiling wird beispielsweise
eingesetzt, um potenzielles Interesse der Vertragspartner an Produkten und Leistungen von der HE-
HagEnergy GmbH zu ermitteln. Diese Auswertung erfolgt z. B. anhand statistischer Verfahren unter
Heranziehung von aktuellen Kundendaten und solchen aus der Vergangenheit. Die Ergebnisse werden
genutzt, um Kunden bedarfs- und zielgerichteter ansprechen zu können.
13.6. Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt – im Rahmen der
in Ziffer 12.4 genannten Zwecke – ausschließlich, wenn diese auf ihre Pflichten als Auftragsverarbeiter
vertraglich verpflichtet wurden (Art. 28 DSGVO und gewährleisten, dass sie Daten gemäß den Weisungen
der HE-HagEnergy GmbH verarbeiten oder aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe personenbezogene Daten
des Kunden erhalten müssen. Beispiele sind: Abrechnungs- oder IT-Dienstleister, kooperierende
Installationsunternehmen, Behörden und Gerichte etc.
13.7. Die HE-HagEnergy GmbH übermittelt bestimmte personenbezogene Daten auch an Auskunfteien. Dieser
Austausch mit den Auskunfteien dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von
Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§ 505 und 506 BGB). Die Auskunftei verarbeitet die erhaltenen
Daten und verwendet diese zum Zwecke der Profilbildung siehe 12.4.5 um Dritten Informationen zur
Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu geben.
13.8. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an oder in Drittländer oder an internationale
Organisationen erfolgt nicht.
13.9. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu dem unter Ziffer 12.4 genannten Zwecken so lange
gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist. Zum Zwecke der Direktwerbung und
der Marktforschung werden die personenbezogenen Daten des Kunden so lange gespeichert, wie ein
überwiegendes rechtliches Interesse der HE-HagEnergy GmbH an der Verarbeitung nach Maßgabe der
einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren über
das Vertragsende hinaus.
13.10. Die HE-HagEnergy GmbH speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die Erbringung der
damit verbundenen vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Hiervon umfasst ist neben der Dauer der
eigentlichen Geschäftsbeziehung auch die Datenverarbeitung im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung
von Verträgen. Daneben unterliegt die HE-HagEnergy GmbH verschiedenen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch sowie aus steuerrechtlichen
Vorschriften (Abgabenordnung – A0) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw.
Dokumentation betragen fünf bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den
gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahre betragen können.
13.11. Der Kunde hat gegenüber der HE-HagEnergy GmbH Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten
personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO); Berichtigung der Daten, wenn sie fehlerhaft, veraltet oder
sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO);Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der
Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Kunde eine erteilte
Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen hat (Art. 17 DSGVO);
Einschränkungen der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DSGVO genannten
Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit der vom Kunden bereitgestellten, ihn
betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO), Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung,
wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung
nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
13.12. Verarbeitet die HE-HagEnergy GmbH personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden, verpflichtet
sich der Kunde seine Mitarbeiter darüber zu informieren, dass die HE-HagEnergy GmbH für die Dauer des
Vertrages die folgenden Kategorien personenbezogener Daten der Mitarbeiter zum Zwecke der Erfüllung
des Vertrages verarbeitet: Kontaktdaten (z. B.: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten zur
Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die betroffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der
benannten Kategorien von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erfolgt.
Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten der HE-HagEnergy GmbH als
Verantwortlichen sowie des / der Datenschutzbeauftragten der HE-HagEnergy GmbH mit.
– Widerrufsrecht –
Der Kunde kann die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung und /
oder der Marktforschung gegenüber der HE-HagEnergy GmbH ohne Angaben von Gründen jederzeit
widersprechen. Die HE-HagEnergy GmbH wird die personenbezogenen Daten nach dem Eingang des
Widerspruchs nicht mehr für die Zwecke der Direktwerbung und / oder Marktforschung verarbeiten und
die Daten löschen, wenn eine Verarbeitung nicht zu anderen Zwecken (beispielsweise zur Erfüllung des
Vertrages) erforderlich ist. Auch anderen Verarbeitungen, die die HE-HagEnergy GmbH auf ein berechtigtes
Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO stützt (beispielsweise Übermittlungen von Daten zum nicht
vertragsgemäßen oder betrügerischen Verhalten des Kunden an Auskunfteien), kann der Kunde gegenüber
der HE-HagEnergy GmbH aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Kunden ergeben, jederzeit
unter Angabe dieser Gründe widersprechen. Die HE-HagEnergy GmbH wird die personenbezogenen Daten
im Falle eines begründeten Widerspruchs grundsätzlich nicht mehr für die betreffenden Zwecke
verarbeiten und die Daten löschen, es sei denn, er kann zwingende Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen, oder die Verarbeitung dient
der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch ist zu richten
an: HE-HagEnergy GmbH, Woltorfer Str. 77C, 31224 Peine, Telefon: 05171 4579970, E-Mail:
info@hagenergy.de.
14. Streitbeilegungsverfahren
Die HE-HagEnergy GmbH erklärt sich gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit, bei
Streitigkeiten aus Kauf- und Pachtverträgen oder über dessen Bestehen mit Kunden, die Verbraucher im
Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen: Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für
Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.universalschlichtungsstelle.de.
15. Schlichtungsverfahren / Online-Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, über ein Online-Streitbeilegungsverfahren der Europäischen Union
gemäß der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog.
ADR-Richtlinie, ADR = Alternative Dispute Resolution) und der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) über die Online-
Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer
Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie
Informationen über die Verfahren an der Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu
erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main. Die E-Mail-Adresse der HE-HagEnergy GmbH dazu lautet:
info@hagenergy.de.
16. Unterlagen
16.1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die HE-HagEnergy
GmbH das Eigentum- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung nicht kopiert oder Dritten,
insbesondere Wettbewerber, zugänglich gemacht werden. Die HE-HagEnergy GmbH ist berechtigt, die
Herausgabe der Unterlagen zu verlangen, sofern ein Vertrag mit dem Adressaten des Angebotes nicht
zustande kommt.
17. Allgemeine Schlussbestimmungen
17.1. Die eingeschränkte Ausübung oder Nichtausübung eines vertraglichen Rechts im Einzelfall begründet kein
Anerkenntnis oder keinen Verzicht oder Teilverzicht der Parteien auf die Ausübung des betreffenden Rechts
für die Zukunft.
17.2. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Die
Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
17.3. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, gilt deutsches Recht. Die
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
17.4. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der HE-
HagEnergy GmbH. Die HE-HagEnergy GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht des für
ihn geltenden allgemeinen Gerichtsstandes zu verklagen.
17.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt
der Vertrag im Übrigen unberührt.
Stand 19.12.2024